FAQ

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vermietung der Farmhütte

Die Farmhütte wird während der Schulzeiten immer Donnerstag, Freitag und Samstags vermietet.

In den Schulferien kann die Farmhütte nur Samstags gemietet werden.

Am besten schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem gewünschten Datum. Alternativ können Sie uns gerne anrufen. Unsere Kontaktinfos finden sie hier

Kindergeburtstage kosten 60€, für Vereinsmitglieder 40€.

Mit dem Stadpass der Stadt Leinfelden-Echterdingen erhalten Sie jeweils 15€ Vergünstigung.

Klassenfeste kosten 120€.

Akkordeon Inhalt

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Schulkindbetreuung

Bis zum 15. März 2026 kann man sich für das Schuljahr 2026/2027 anmelden.

Über das https://elternportal-le.de der Stadt Leinfelden-Echterdingen können Sie sich für die Schulkindbetreuung anmelden. Alle weiteren Infos zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Leinfelden-Echterdingen: https://www.leinfelden-echterdingen.de/Startseite/Buerger/Vormerkverfahren

Die Kinder laufen selbstständig in kleinen Gruppen oder mit Laufpartner (festgelegte Kinder zu festen Tagen) zur Jugendfarm. Zu Beginn eines neuen Schuljahres werden die neuen Kinder der Goldwiesenschule ca. 4 Wochen von uns abgeholt und begleitet, damit alle Wege klar sind. Wenn Kinder von anderen Schulen zu uns kommen sollen, muss der Weg zu uns selbst organisiert werden.

Sollte ihr Kind während des laufenden Schuljahrs zu uns wechseln, holen wir es in Absprache mit Ihnen ab. 

Die Organisation der Laufpartner liegt hauptverantwortlich bei den Eltern. Natürlich stehen wir Ihnen bei der Planung zur Seite und vernetzen Sie mit den anderen Eltern. 

Sollte ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen nicht in die Schulkindbetreuung kommen, muss es entschuldigt werden. 

Dafür kann man uns entweder eine E-Mail schreiben oder man ruft kurz an. Sollte niemand rangehen, einfach auf den Anrufbeantworter sprechen. 

Ja, die Kinder machen bei uns ihre Hausaufgaben, sofern sie bis mindestens 16 Uhr angemeldet sind. 

Die Kinder können frei entscheiden, ob sie die Hausaufgaben direkt nach dem ankommen auf der Farm oder erst zur Hausaufgabenzeit machen wollen.

Die begleitete Hausaufgabenzeit startet um 14 Uhr und dauert eine Stunde. In dieser Zeit werden die Kinder von pädagogischen Fachkräften begleitet. Diese helfen den Kinder bei Fragen und Verständnisschwierigkeiten und achten auf eine ruhige Lernatmosphäre. Die inhaltliche Vermittlung von Lernstoff oder gezielte Förderung einzelner Fächer gehört jedoch nicht zu unserem Angebot. 

Manche Hausaufgaben, wie z.B. Leseaufgaben oder Diktieraufgaben, können nicht immer auf der Farm gemacht werden. 

Bei uns erledigen die Kinder grundsätzlich ihre Hausaufgaben. Ausnahmen sind in Absprache mit den Eltern natürlich möglich. 

Sollte die Kinder in während der Hausaufgabenzeit nicht mit den Hausaufgaben fertig werden oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, die Aufgaben zu erledigen (z.B. fehlende Hefte,…) bekommen Sie von uns eine Information in die Postmappe der Kinder. 

Ja, das Mittagessen für die Schulkinder wird jeden Tag frisch auf der Jugendfarm gekocht. 

Wir bieten einen abwechslungsreichen Speiseplan an. Bei Fleischgerichten wird hauptsächlich Hühner- oder Rindfleisch verarbeitet. Generell gibt es auch immer eine vegetarische Alternative. In der Regel gibt es immer Salat oder Rohkost dazu, sowie einen Nachtisch. 

Wir bieten zwei Essenszeiten an. Die Kinder können um 12.45 Uhr oder 13.30 Uhr mittagessen. 

Die Kinder müssen bei uns nichts essen, wenn sie nicht wollen. Wir halten die Kinder dazu an, neue Gerichte zu probieren, es gibt aber keinen Essenszwang. 

 

Generell kann die Betreuung auf der Jugendfarm nur in Verbingung mit dem Mittagessen gebucht werden. Ausnahmen sind bei Lebensmittelallergien (z.B. Senf, Sellerie,…) oder Erkrankungen (z.B. Zöliakie,…) möglich, sofern diese nicht berücksichtigt werden können. 

Sollte Ihr Kind an einzelnen Tagen nicht mitessen, weil es keinen Hunger hat, das Essen nicht mag oder weil es entschuldigt ist, kann das Essen nicht erstattet werden. 

Die Entgeldregelung der Stadt-Leinfelden Echterdingen besagt folgendes: 

4. Rückerstattung
4.1. Sollte das gebuchte Mittagessen streikbedingt an einzelnen oder aufeinanderfolgenden Tagen
nicht stattfinden können, erhalten die Erziehungsberechtigten ab dem Zeitpunkt, an dem das
Essen abbestellt werden kann bzw. dem Caterer kein Schaden entsteht, auf Antrag eine
anteilige Rückerstattung der Entgelte gewährt.
4.2. Das Verpflegungsentgelt wird anteilig zurückerstattet, wenn die Einrichtung 14 Tage vor den
Fehltagen des Kindes/der Kinder informiert wird. Das Entgelt für die Zwischenmahlzeit/Snack
wird nicht rückerstattet.
4.3. Die Entgeltschuldner sind nicht dazu berechtigt, aufgrund von Fehltagen das
Verpflegungsentgelt anteilig von den jeweils fällig werdenden Entgeltzahlungen in Abzug zu
bringen.

Die komplette Regelung finden Sie hier: Entgeldregelung Mittagstisch Stadt Leinfelden-Echterdingen

Ja, das ist möglich. Wir haben keine festen Abholzeiten. 

Beachten Sie jedoch, dass die Kinder um 13.30 Uhr zu Mittag essen und von 14.00-15.00 Uhr die Hausaufgabenzeit ist. 

 

Ja, das ist möglich.

Dienstag bis Freitag können die Kinder in den Offenen Bereich wechseln und die Farm bis 18.00 Uhr besuchen. An Tagen, an denen ihr Kind nicht in die Schulkindbetreuung kommt, kann es von 14.00 bis 18.00 Uhr in den Offenen Bereich kommen. 

Montags findet nur die Schulkindbetreuung statt. Hier müssen die Kinder zu den gebuchten Zeiten abgeholt werden. 

Sollte der Offene Bereich nicht stattfinden, werden Sie per Mail informiert, dass ihr Kind ebenfalls zu den gebuchten Zeiten abgeolt werden muss. 

Der Tierbereich startet Dienstag bis Freitag um 14.00 Uhr. Die Kinder können bis 14.30 Uhr dazu kommen. Das heißt, dass an Tagen, an denen ihr Kind in den Tierbereich möchte, eventuell nicht alle Hausaufgaben erledigt werden können. 

Der Tierbereich geht immer bis 18.00 Uhr. So lange sollen die Kinder dann auch auf der Farm bleiben können. 

Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern vorher ab, ob es in den Tierbereich kann oder nicht. 

Um die Schulkindbetreuung zu kündigen, benötigen wir die Kündigung schriftlich. Ein Kündigungsformular finden Sie hier: Abmeldung von der Betreuung (öffnet sich in neuem Tab). 

Die Kündigungsbedingungen der Stadt Leinfelden-Echterdingen besagen folgendes: 

5. Kündigung
5.1 Die Eltern / Erziehungsberechtigten können das Vertragsverhältnis zum Ende eines
Kalendermonats auf das Ende des Folgemonats schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung vor
dem 15. des Monats muss die Kündigung bis zum 15. des Vormonats erfolgen. Maßgeblich ist
der Tag des Eingangs der Kündigung in der Tageseinrichtung oder beim Träger. Einer
Kündigung bedarf es auch, wenn das Kind zum Ende des Kindergartenjahres in die Schule
wechselt bzw. zum Ende des Schuljahres in eine weiterführende Schule wechseln.

Die Gebuchten Betreuunszeiten sind nach Vertragsabschluss bis zum Schulhalbjahr verbindlich! 

Eine Änderung muss schriftlich bei uns eingereicht werden. Das Formular dazu finden Sie hier: Änderung der Betreuungszeiten